Ein kurzer Leitfaden bis zum abgeschlossenen Antragsformular:
Zusammengestellt vom Elternverein Neumarkt am Wallersee
Das Land Salzburg fördert die Kosten von Schulveranstaltungen jeglicher Art mit bis zu 300 Euro jährlich pro Schülerin und Schüler.
Anspruchsberechtigt: sind Eltern oder Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg bei Unterschreiten folgen der Einkommensgrenze (gültig ab 1.1.2025):
Alleinerziehende / Familien mit einem Kind € 2.479,75
mit einem weiteren Kind (2 Kinder) € 3.090,15
mit einem weiteren Kind (3 Kinder) € 3.700,55
mit einem weiteren Kind (4 Kinder) € 4.310,95
mit einem weiteren Kind (5 Kinder) € 4.921,90
Diese Einkommensgrenze erhöht sich um € 610,40 netto monatlich für jedes weitere Kind, im gemeinsamen Haushalt.
Für Schüler/in ohne Erziehungsberechtigten beträgt die Einkommensgrenze € 1.640,45 netto monatlich.
Förderantrag: Antragsstellungen sind bis spätestens 1. Dezember des Jahres, in dem die Schulveranstaltung stattfindet, abzugeben
- digital: Antrag auf Förderung einer Schulveranstaltung - Schritt 1 von 5
- per Mail:
- per Post: Amt der Salzburger Landesregierung Ref. 2/02 - Erwachsenenbildung und Bildungsplanung Postfach 527, 5010 Salzburg Tel.: 0662 8042-2672
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit eines Sammelantrags für mehrere Schulveranstaltungen zu stellen. Es sind maximal zwei Anträge jährlich pro Schülerin bzw. pro Schüler möglich. Pro Antrag müssen mindestens 10 Euro Kosten beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
1. Einkommensnachweise
- ArbeiterIn/Angestellte/r oder geringfügig Beschäftigte/r: Aktuelles Einkommen (Lohnzettel der letzten drei Kalendermonate).
- LandwirtInnen, die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden: Aktuelle Vorschreibung zur bäuerlichen Sozialversicherung (alle Seiten). Besteht ein Nebenerwerb oder eine Saisonarbeit, die Lohnzettel der letzten drei Kalendermonate.
- Selbständig Erwerbstätige (Personen, die zur Einkommenssteuer veranlagt werden): Vollständiger Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes über das letzte veranlagte Kalenderjahr (max. zwei Jahre alt).
- Nachweis über sonstige Bezüge/Einkünfte:
- Beispielsweise Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltsleistungen (Alimente – aktueller Kontoauszug, Witwen- und Waisenpension, etc.), Krankengeld, Rehageld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialunterstützungsbescheid, Pflegegeld für Pflegekinder, Unfall- und Betriebsrenten, Studienbeihilfe für AntragsstellerIn oder im gemeinsamen Haushalt lebenden EhepartnerIn oder LebensgefährtIn.
- Bei Bezug von Notstandshilfe, Krankengeld, Rehageld, Arbeitslosengeld, Wochen- und Kinderbetreuungsgeld ist in jedem Fall eine Tagsatzbestätigung vorzulegen.
- Aktueller Wohnbeihilfebescheid
2. Nachweis über den Erhalt der Familienbeihilfe für Ihre Kinder (zB. aktueller Kontoauszug)
3. Bestätigung der Schule
über die Art und den Zeitpunkt der Schulveranstaltung sowie die Höhe der Kosten (Schulstempel, Unterschrift Lehrperson oder Schulleitung).
4. Zahlungsbestätigung für Schulveranstaltungskosten:
Wurden die für die Schulveranstaltung anfallenden Kosten bereits bezahlt Kontoauszug, auf welchem die Abbuchung des Zahlungsbetrages ersichtlich ist oder Zahlungsbestätigung der Schule mit Schulstempel. Achtung: „Selbstbedienungs“-Zahlscheinabschnitte gelten nicht als Zahlungsbestätigung.
5. Gegebenenfalls Förderzusagen anderer Förderstellen
Alles auf einen Blick:
Benötigte Formulare:
Antragsformular: Förderung Schulveranstaltung Antrag
Formular Bestätigung der Schule: Förderung Schulveranstaltung Schulbestätigung
Informationsblätter:
- Checkliste: Förderung Schulveranstaltung Checkliste
- Richtlinien: Förderung Schulveranstaltung Richtlinien
Fördertipps für die Schule: Infoblatt Fördertipps Forum Familie Salzburg